Bundesarbeitsgericht bestätigt Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
14.09.2022
14.09.2022
14.09.2022
Bereits 2019 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass alle Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten einführen müssen (AZ C-55/18). Das deutsche Arbeitszeitgesetz sieht bislang nur die Erfassung von Überstunden und Sonntagsarbeit vor, die Überarbeitung dieses Gesetzes und die Integration des EuGH-Urteils wird derzeit von der Bundesregierung vorangetrieben.
Mit dem Urteil vom 13.09.2022 (1ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht jetzt allerdings schon vor der Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes festgestellt: das Urteil des EuGH ist bereits jetzt für Deutschland bindend und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Damit dürften die vielfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle endgültig vor dem Aus stehen.
Das Urteil des EuGH vom 14.05.2019 betrifft nicht nur große Firmen und Konzerne, sondern vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen, die bislang gar keine Dokumentation über die Arbeitszeiten geführt haben. Der EuGH schreibt explizit die Verwendung eines „Systems“ vor, sodass es künftig nicht mehr ausreichend ist, die Arbeitszeiten handschriftlich oder in Form von Excel-Tabellen zu dokumentieren.
Speziell für die Veranstaltungsbranche haben diese Urteile weitreichende Folgen. Nicht nur die Tatsache, dass die Arbeitszeiten bislang bei vielen Unternehmen gar nicht erfasst wurden, stellt hierbei ein Problem dar. Durch die vollständige Dokumentation dürften an vielen Stellen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sichtbar werden, die künftig schon in der Planungs- und Angebotsphase der Veranstaltungen berücksichtigt werden müssen. Andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr, am Ende auf den Mehrkosten für Personal oder gar auf Strafzahlungen sitzen zu bleiben.
Alle Unternehmen in der Veranstaltungsbranche, aber auch in jeglichen anderen Branchen sind gut damit beraten, sich nun zeitnah mit dem Thema Arbeitszeiterfassung und den zur Verfügung stehenden Lösungen zu beschäftigen. Die Firma CrewBrain bietet hierfür eine Softwarelösung zur Erfassung von Arbeitszeiten speziell im Event-Business an. Diese cloud-basierte Lösung benötigt keine festen Hardware-Elemente, sondern kann von den Mitarbeitern von überall und rund um die Uhr per Smartphone verwendet werden. Damit bietet die Software alle Voraussetzungen, um eine Arbeitszeiterfassung im Event- Business trotz der stetig wechselnden Locations zu ermöglichen.
Fest angestellten Mitarbeitern kann in CrewBrain ein Gleitzeitkonto eingerichtet werden. Die Erfassung von Arbeitszeiten erfolgt entweder per komfortabler Stechuhr innerhalb der Smartphone-WebApp oder nachträglich durch manuelles Erfassen der Arbeitszeiten im jeweiligen Termin. Urlaubstage sowie bei Bedarf vorgegebene Pausen werden automatisch abgezogen.
CrewBrain erzeugt automatisch anhand der von den Mitarbeitern und Freelancern erfassten Arbeitszeiten Monatsabrechnungen. Die Mitarbeiter und Freelancer können hierbei nach Pauschalen, Tagessätzen oder einem Stundenlohn abgerechnet werden. Ebenfalls lassen sich aus den Abrechnungen Rechnungsbeilagen für Kunden mit abweichenden Beträgen generieren.